Donnerstag, 6. September 2007

Markus Frick......

Die Landesmedienanstalten haben in der abgesetzten Sendung von dem Börsenguru Markus Frick „Make Money“ mehrfach Schleichwerbung festgestellt und empfehlen nun eine öffentliche Rüge.

„Gehen Sie auf meine Website.“ So empfahl Börsenguru und Bäckermeister Markus Frick in seiner inzwischen abgesetzten Sendung „Make Money“ gerne seinen Zuschauern vor der Webepause und ließ dann die genaue Adresse einblenden. Dort könnten die Zuschauer auch kostenlos ein Probeexemplar seiner E-Mail-Hotline herunterladen, fügte er hinzu. Diese Hotline, in der unter anderem Empfehlungen zu heißen Rohstoffaktien gab, war dann allerdings im Abonnement höchst kostenpflichtig: 898 Euro pro Jahr.


Markus Frick

Markus Frick

Für die Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten, war das zuviel. Sie kam auf ihrer Sitzung am 5. September in Berlin zur Auffassung: „N24 hat gegen die Werberegeln verstoßen.“ Im Klartext: Es handelte sich nicht um Programm begleitende Information, sondern eindeutig um Schleichwerbung.

Doch damit nicht genug. Auch der Hinweis auf den Sponsor, den Online-Broker Flatex AG, missfiel den Medienwächtern. Nach den Regeln, sollte der Name im Vor- und Abspann nur so lange eingeblendet werden, dass der Zuschauer erkennen kann, wer der Sponsor ist. Werbliche Aussagen sind dagegen verboten. Im Fall von Flatex gab es aber noch einen kurzen, aber umso wirkungsvoller Werbehinweis, auf die niedrigere Ordergebühren von fünf Euro. Auch damit hat der Sender nach Auffassung der Gemeinsamen Stelle klar die Werberegeln verletzt.


Gegen das Sponsoring an sich gab es keine Einwände. Die Sendung „Make Money“ wurde vom Deutschen Anleger Fernsehen produziert und vom Onlinebroker Flatex finanziert. Beide Firmen gehören zum Imperium des Kulmbacher Verlegers Bernd Förtsch, der auch die Zeitschrift „Der Aktionär“ herausgibt.

Offiziell läuft das Verfahren nun so ab, dass die Gemeinsame Stelle der zuständigen Bayerischen Zentrale für Neue Medien empfiehlt, gegenüber N24 eine Beanstandung auszusprechen. Das ist gleichzusetzen mit einer öffentlichen Rüge. Das ist noch keine Ordnungswidrigkeit, die erst im Wiederholungsfall oder bei klar vorsätzlichem Handeln zur Geltung gekommen wäre. Zugunsten von N24 wurde in der Diskussion des Falls von den Medienwächtern anerkannt, dass der Sender nach der massiven Kritik die Sendung so schnell abgesetzt hat. Markus Frick hatte in seiner E-Mail-Hotline drei Rohstoffaktien StarEnergy, Stargold Mines und RussOil massiv empfohlen, zum Teil auch in der N24-Sendung angesprochen. Als Gerüchte auftauchten, dass es sich dabei um wertlose Börsenmäntel handeln sollte, brachen die Kurse der drei Aktien ein und bescherten den Investoren herbe Verluste.

N24 wollte sich auf Anfrage von BÖRSE ONLINE vorerst nicht äußern, da dem Sender der offizielle Beschluss der Gemeinsamen Stelle noch nicht vorlag: "Sollte bei uns eine Beanstandung der Landesmedienanstalt eingehen, so werden wir uns die Begründung genau anschauen und entsprechend darauf reagieren", sagte ein Sprecher, "die Zusammenarbeit mit Herrn Frick ist beendet und wir planen auch keine gemeinsamen Formate für die Zukunft."

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